Bei einer Bewerbung wollen viele Unternehmen, wenn vorhanden, Arbeitszeugnisse von vorhergehenden Arbeitgebern sehen. Aber was muss da eigentlich alles drin sein und welche Formulierungen sind erlaubt? Es gibt auch einige Stimmen die sagen, dass Arbeitszeugnisse heutzutage nicht mehr von Bedeutung sind und daher abgeschafft werden sollten.
Bei dem ausscheiden aus einem Unternehmen hat jeder Arbeitnehmer das Recht ein Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen. Mit einem Arbeitszeugnis wird die Leistung eines Mitarbeiters bewertet, so dass der zukünftige Arbeitgeber die Bewerber besser einschätzen kann. Ein Arbeitszeugnis dient aber nicht nur der Evaluierung des Mitarbeiters sondern auch dazu, genau zu erfassen welche Aufgaben oder Verantwortungen er oder sie hatte. Dadurch werden oftmals die Kompetenzen die schon im Lebenslauf enthalten sind noch erweitert und so kann der neue Arbeitgeber sehen ob der Bewerber denn wirklich auf die Stelle passt.
Im Grunde genommen ist es nicht Sinn der Sache dem Arbeitnehmer mit einem schlechten Arbeitszeugnis die Zukunft zu verbauen, was aber auch nicht heißt, dass die Bewertung extra positive sein muss. Gesetzlich muss der Arbeitnehmer wohlwollend beurteilt werden, allerdings darf der Arbeitgeber gleichzeitig auch nicht lügen. Die Formulierungen müssen klar sein, denn wenn sich herausstellt, dass falsche Angaben gemacht wurden so kann es durchaus zu einer Schadensersatzklage kommen. Jeder Arbeitnehmer kennt sie: die Angst das irgendwo versteckt in dem Arbeitszeugnis negative Formulierungen zu finden sind die sie in Zukunft daran hindern Jobs zu bekommen. Wie aber schon erwähnt, sind solche undurchsichtigen Formulierungen verboten. Was gar nicht in das Zeugnis darf sind Betriebsrattätigkeiten, Parteimitgliedschaft, Schwerbehinderteneigenschaften und alle Angaben zu außerdienstlichem Verhalten.
Allerdings sagen die Arbeitszeugnisse von Heute nicht mehr so viel aus, da sie oftmals von den Arbeitnehmern selbst geschrieben und von den Vorgesetzten nur noch abgewinkt werden. Damit geht die Objektivität des Dokuments verloren und dem neuen Arbeitgeber nutzt nur noch die Tätigkeitsbeschreibung etwas, aber nicht die Bewertung. Bei Arbeitnehmern, die schon sehr lange in einem Betrieb arbeiten, wechseln oftmals die Vorgesetzten und daher kann auch keine aussagekräftige, objektive Bewertung gemacht werden. Außerdem, durch die Missverständnisse die bei den Formulierung entstehen, werden jährlich über 30 Tausend Prozesse wegen verletzten Gefühlen geführt.
Aufgrund der sinkenden Bedeutung von Arbeitszeugnissen ist es vielleicht ganz ratsam diese komplett abzuschaffen und anstelle von ihnen einfache Tätigkeitsbeschreibungen auszustellen. Diese helfen dann dem neuen Arbeitgeber zu sehen, ob der Bewerber dem Anforderungsprofil einer Stelle entspricht oder nicht.